Vorsorge

Private Altersvorsorge //
Betriebliche Altersvorsorge

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Betriebliche Altersvorsorge

Private Altersvorsorge

Mit dem Abschluss einer privaten Altersvorsorge kommen Sie mit dem Eintritt in das Rentenalter in den Genuss einer zusätzlichen Rentenzahlung. Diese nehmen Sie lebenslang in Anspruch. Dabei spielt es keine Rolle, welches Lebensalter Sie erreichen. Auch wenn Ihre Rücklagen für den Fall, dass Sie sehr alt werden, aufgebraucht sind, bleiben Ihre Ansprüche bestehen. Dies unterscheidet die private Rentenversicherung von einer kapitalbildenden Versicherung. Bei dieser haben Sie nur so lange einen Anspruch, wie noch Rücklagen vorhanden sind. Im Gegensatz zur Kapitalbildung übernimmt der private Rentenversicherungsanbieter das sogenannte Langlebigkeitsrisiko des Versicherten. Dahinter verbirgt sich die nicht mögliche Vorhersage der tatsächlichen Lebenserwartung des Versicherten. Die zusätzliche Rente schließt im Alter die Lücke zwischen der gesetzlichen Rentenzahlung und Ihrem Arbeitseinkommen, das in der Regel deutlich höher ist als die gesetzliche Rente.

Übertragbarkeit der privaten Altersvorsorge

Unabhängig von Ihren angesparten Rücklagen bekommen Sie die Rentenzahlung, solange Sie leben. In der Regel endet mit dem Tod des Versicherten auch die Zahlung der Rente, denn die Versicherung ist nicht automatisch übertragbar. Sie haben dennoch die Möglichkeit, Ihre Hinterbliebenen zu versorgen. Dazu vereinbaren Sie eine sogenannte Garantiezeit für die Rente. Sollten Sie vor Ablauf dieser Garantiezeit versterben, können die Hinterbliebenen Ihre Ansprüche übernehmen, bis die garantierte Bezugszeit endet und die Reserven aufgebraucht sind. Alternativ können Sie auch eine Versorgung für den überlebenden Ehepartner vereinbaren. Die Zahlungen können von der Witwe oder dem Witwer bis zum Ableben beansprucht werden.

Unterstützung beim Abschluss des Versicherungsvertrages

Haben Sie sich für den Abschluss einer privaten Rentenversicherung entschieden, füllen Sie einen Antrag aus, bei dem umfangreiche Angaben gefordert sind. Sie brauchen jedoch keine Bedenken zu haben, dass Sie falsche Angaben machen könnten. Lassen Sie sich beim Ausfüllen des Vertrages von unseren Experten unterstützen. Wir beraten Sie gern und sagen Ihnen, worauf Sie beim Abschluss des Vertrags achten müssen. Sehr wichtig ist die Vereinbarung des Datums, an dem der Versicherungsschutz beginnt. Auch die Vertragslaufzeit muss in Abstimmung mit Ihrer persönlichen Lebenssituation festgelegt werden. Nur so ist es möglich, dass Sie den gewünschten Versicherungsschutz schnell erreichen.

Bezugsberechtigten für die private Altersvorsorge wählen

Bei Abschluss der Versicherung definieren Sie einen Bezugsberechtigten für den Fall Ihres Ablebens. Dieses Bezugsrecht kann so festgelegt werden, dass ein Widerruf später noch möglich ist. Wenn Sie sich für diese Option entscheiden, können Sie den Bezugsberechtigten während des Vertragslaufs ändern. Bei der Festlegung des Bezugsrechts ohne Widerruf ist eine Änderung grundsätzlich auch möglich. Sie bedarf jedoch der Zustimmung desjenigen, der bei Abschluss des Vertrages das unwiderrufliche Bezugsrecht erhalten hat. Die Entscheidung über die Gestaltung des Bezugsrechts für die private Altersvorsorge können Sie auch nach dem Aufsetzen der Police noch treffen und sich somit etwas Zeit lassen.

Monatliche Zahlung oder Einmalbetrag

Sie können die private Altersvorsorge ab dem Zeitpunkt beanspruchen, an dem Sie Ihre gesetzliche Rente beziehen. Abzüge gibt es keine. Mitunter ist in den Verträgen ein Renteneintrittsalter definiert. Zu diesem Stichtag wird die Versicherung ausgezahlt, und zwar unabhängig davon, ob Sie tatsächlich schon in Rente gegangen sind oder ob Sie noch weiterarbeiten. Das Kapitalwahlrecht gibt Ihnen die Möglichkeit zu entscheiden, ob Sie eine monatliche Rentenzahlung wünschen oder ob Sie sich das Kapital in einem Betrag auszahlen lassen möchten. Auch eine Zahlung in vierteljährlichen, halbjährlichen oder jährlichen Raten ist möglich. Alternativ lassen Sie sich einen größeren Betrag zu Beginn des Rentenalters auszahlen und teilen die restliche private Altersvorsorge in Raten auf. Wenn Sie nicht wissen, wie Sie Ihre private Altersvorsorge am besten nutzen können, lassen Sie sich vor dem Eintritt in das Rentenalter umfassend beraten.


Betriebliche Altersvorsorge

Eine betriebliche Altersvorsorge bekommen Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber. Diese betriebliche Altersvorsorge gehört zu den Sozialleistungen, die ein Unternehmen seinen Mitarbeitern gewähren kann. Sie können mit Ihrem Eintritt in das Unternehmen eine betriebliche Altersvorsorge beanspruchen. Sollten Sie aus dem Unternehmen wieder ausscheiden, können Sie die Anwartschaften, die Sie während Ihrer Tätigkeit für das Unternehmen erworben haben, auf den neuen Arbeitgeber übertragen und so weiter in die betriebliche Altersvorsorge einzahlen. Auch eine private Weiterzahlung ist möglich. Andernfalls bleibt die betriebliche Altersvorsorge als eigener Rentenanspruch erhalten, der zusätzlich zur gesetzlichen Rentenzahlung und der privaten Altersvorsorge gezahlt wird.

Viele Arbeitgeber beteiligen sich an der Altersvorsorge

Die Zuzahlung von Beiträgen in die betriebliche Altersvorsorge ist eine freiwillige Leistung, die von vielen Arbeitgebern angeboten wird. So können Sie als Arbeitnehmer z.B. Ihre vermögenswirksamen Leistungen in die betriebliche Altersvorsorge einbringen. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, die Zahlungen freiwillig mit eigenen Beträgen aufzustocken. Wenn Sie sich für freiwillige Zahlungen entscheiden, sind diese steuerlich als Beitrag für die Altersvorsorge absetzbar. Dafür gibt es Obergrenzen. Es können bis zu vier Prozent sozialabgabenfrei und bis zu acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze ohne steuerliche Abzüge die Rentenversicherung einfließen. Für das Jahr 2018 liegt der Höchstbetrag, der ohne Abzüge von Steuern in die bAv einfließen kann bei 6.240 Euro.

Für Angestellte ergibt sich die Möglichkeit eines Wechsels nur in dem Fall, dass das jährliche Brutto-Einkommen die so genannte Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) übersteigt. Diese wird pro Jahr angepasst und in der Regel nach oben korrigiert. Zu unterscheiden ist zwischen der allgemeinen Grenze nach § 6 Abs. 6 SGB V (2018: 59.400 Euro) und der besonderen Grenze nach § 6 Abs. 7 SGB V (2018: 53.100 Euro).

Steuerliche Vorteile für den Arbeitnehmer

Wenn Sie selbst in die betriebliche Altersvorsorge einzahlen, werden die Beträge vom Bruttogehalt abgezogen. Dies bedeutet, dass Sie für den investierten Betrag bis zu den geltenden Höchstgrenzen weder Steuern noch Sozialabgaben zahlen. Sie haben die Wahl, ob Sie monatlich in die betriebliche Altersvorsorge einzahlen oder eine jährliche Zahlung leisten. Wenn Sie 39,88 EUR im Monat an vermögenswirksamen Leistungen bekommen und diese voll in die betriebliche Altersvorsorge einbringen, haben Sie keine Einbußen beim Nettogehalt und sorgen wirksam für das Alter vor. Da ggf. auch der Arbeitgeber Leistungen erbringt, können Sie sich im Alter über eine zusätzliche Rentenzahlung freuen. Dies ist für Sie sehr attraktiv. Sollte Ihr Arbeitgeber keine Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge anbieten, sprechen Sie ihn auf eine Direktversicherung an, die Ihnen eine zusätzliche Möglichkeit der Absicherung bietet.

Welche Höhe können die VWL haben?

Die gültigen Betriebsvereinbarungen regeln den genauen Umfang der VWL. Sie sind im Tarif- oder Arbeitsvertrag klar geregelt. Wer auf diese Art sein Geld anlegen will, kann auf monatliche Beträge zwischen 6,65 EUR und 39,88 EUR hoffen. Wenn Sie Näheres dazu wissen wollen, wenden Sie sich direkt an Ihren Arbeitgeber, in der Regel die Personalabteilung. Diese erteilt Ihnen nähere Auskünfte.

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